Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 der Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 zugestimmt. Der Bundestag hatte am 21.05.2021 die Verlängerung bei dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD zur Anti-Steuervermeidung angefügt.

Die Verlängerung der Abgabefristen um drei Monate gilt nicht nur für Steuerberater/innen. Es werden für alle Steuerpflichtigen die Abgabefristen verlängert. Das bedeutet, dass nicht steuerlich beratende Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen 2020 bis spätestens 02.11.2021 beim Finanzamt einreichen müssen. Für steuerlich beratende Bürger/:innen verlängert sich die Abgabefristen bis zum 31.05.2022. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft wurden um drei Monate verlängert.

Parallel zur der Verlängerung der Abgabefristen, wurde auch der Beginn des gesetzlichen Zinslaufs um drei Monate verschoben.

Damit das Gesetz nun in Kraft treten kann, muss es nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt sowie anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es soll am folgenden Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Durch die weitere Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 (wie auch bereits für die Steuererklärungen 2019 um sechs Monate), sollen die Belastungen durch die Corona-Pandemie gemildert werden.